Herz-Jesu-Freitag

Der Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen vor Gott, die für bereits vergebene Sünden noch zu leisten wären. Aus dem Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen schenkt die Kirche diesen Nachlass denjenigen, die unter den vorgeschriebenen Bedingungen bestimmte Gebete oder fromme Übungen verrichten.

Die gewöhnlichen Bedingungen

Ein vollkommener Ablass tilgt die ganze zeitliche Strafe; ein Teilablass nur einen Teil. Für den Vollablass sind erforderlich: die heilige Kommunion, die sakramentale Beichte (innerhalb weniger Tage vorher oder nachher), das Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters, und die innere Freiheit von jeder Anhänglichkeit auch an die lässliche Sünde. Pro Tag kann gewöhnlich nur ein Vollablass gewonnen werden.

Eucharistische Anbetung

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Gläubigen gewährt, der das Allerheiligste Sakrament für wenigstens eine halbe Stunde anbetet, oder am Ende der Abendmahlsmesse des Gründonnerstags, bei der feierlichen Übertragung des Allerheiligsten, in frommer Gesinnung das Tantum ergo betet. Ein Teilablass wird gewährt für jeden Besuch zur Anbetung sowie für ein rechtmäßig approbiertes Gebet vor dem Allerheiligsten.

Tantum ergo

Kommt und lasst uns tief verehren ein so großes Sakrament; dieser Bund wird ewig währen, und der alte hat ein End’. Unser Glaube soll uns lehren, was das Auge nicht erkennt.

Gott dem Vater und dem Sohne singe Lob, du Christenheit; auch dem Geist auf gleichem Throne sei der Lobgesang geweiht. Bringet Gott im Jubeltone Ehre, Ruhm und Herrlichkeit. Amen.

Heilige Kommunion und geistige Kommunion

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen gewährt, der zum ersten Mal zum Tisch des Herrn tritt, oder an einer Erstkommunionfeier andächtig teilnimmt, sowie an jedem Freitag der österlichen Bußzeit demjenigen, der nach dem Kommunionempfang vor einem Bild des Gekreuzigten das Gebet En ego, o bone et dulcissime Jesu betet. Ein Teilablass wird für die geistige Kommunion und für die andächtige Danksagung nach der heiligen Kommunion gewährt.

En ego, o bone et dulcissime Jesu

Siehe, o guter und liebster Jesus, vor Deinem Angesicht werfe ich mich auf die Knie nieder und bitte Dich aus tiefster Seele: Präge meinem Herzen ein den lebendigen Geist des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, eine wahre Reue über meine Sünden und den festen Willen, mich zu bessern. Mit innigem Mitleid und tiefem Schmerz schaue ich auf Deine fünf Wunden und erwäge, was der Prophet David von Dir, o guter Jesus, geweissagt hat: „Sie haben meine Hände und meine Füße durchbohrt; sie haben alle meine Gebeine gezählt."

Anima Christi

Seele Christi, heilige mich. Leib Christi, rette mich. Blut Christi, tränke mich. Wasser der Seite Christi, wasche mich. Leiden Christi, stärke mich. O guter Jesus, erhöre mich. Birg in Deinen Wunden mich. Von Dir lass nimmer scheiden mich. Vor dem bösen Feind beschütze mich. In meiner Todesstunde rufe mich, zu Dir zu kommen heiße mich, mit Deinen Heiligen zu loben Dich in Deinem Reiche ewiglich. Amen.

Bibellesung

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen gewährt, der die Heilige Schrift mit der dem Wort Gottes gebührenden Ehrfurcht und im Bemühen um geistlichen Gewinn wenigstens eine halbe Stunde liest. Bei kürzerer Dauer wird ein Teilablass gewährt. Wer aus vernünftigem Grund nicht selbst lesen kann, kann denselben Ablass auch durch Hören (Vorlesen, Hörbuch) gewinnen.

Exerzitien und Einkehrtag

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen gewährt, der an geistlichen Übungen (Exerzitien) von wenigstens drei Tagen teilnimmt. Ein Teilablass wird für die Teilnahme an einem monatlichen Einkehrtag gewährt.

Fronleichnam

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen gewährt, der am Fronleichnamsfest das Tantum ergo, die beiden letzten Strophen des Hymnus Pange lingua des heiligen Thomas von Aquin, andächtig betet.

Gebetsnovenen, Litaneien und kleine Offizien

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen gewährt, der an einer öffentlich abgehaltenen Gebetsnovene andächtig teilnimmt, der eine approbierte Litanei in frommer Gesinnung betet, oder der ein approbiertes kleines Offizium verrichtet. Zu den approbierten Litaneien zählen:

  • die Allerheiligenlitanei
  • die Litanei vom heiligen Josef
  • die Litanei zum heiligsten Herzen Jesu
  • die Litanei vom heiligsten Namen Jesu
  • die Litanei vom kostbaren Blut unseres Herrn Jesus Christus
  • die Litanei von der seligen Jungfrau Maria

Karfreitags-Kreuzweg

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen gewährt, der die Karfreitagsliturgie andächtig mitfeiert und dabei an der Kreuzwegverehrung teilnimmt, oder selbst die fromme Übung der Kreuzwegandacht verrichtet. Zu einer ordnungsgemäßen Errichtung gehören 14 Kreuze; das Gehen von Station zu Station ist konstitutiv. Wem dies nicht möglich ist, der gewinnt denselben Ablass durch geistliche Lesung und Betrachtung des Leidens Christi für wenigstens eine Viertelstunde.

Primizmesse

Ein vollkommener Ablass wird dem Priester bei seiner feierlichen Primizmesse und den daran teilnehmenden Gläubigen gewährt.

Rosenkranz

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen gewährt, der den Rosenkranz in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in einer Ordensgemeinschaft oder einer frommen Vereinigung betet, oder überhaupt mit mehreren, die zu einem ehrenhaften Zweck zusammenkommen. Es genügt, ein Drittel des Rosenkranzes (fünf Geheimnisse, z. B. den Freudenreichen, Schmerzhaften oder Glorreichen Rosenkranz) ohne Unterbrechung zu beten. Ein Teilablass wird für das Rosenkranzgebet im persönlichen Gebet gewährt.

Schutzengel

Ein Teilablass wird demjenigen gewährt, der den eigenen Schutzengel mit einem rechtmäßig approbierten Gebet anruft, etwa mit dem Angele Dei oder dem deutschen Schutzengelgebet.

Angele Dei

Engel Gottes, mein Beschützer! Dir hat Gottes Vaterliebe mich anvertraut. Erleuchte, beschütze, regiere und leite mich heute. Amen.

Schutzengelgebet

Heiliger Schutzengel mein, lass mich Dir empfohlen sein; in allen Nöten steh mir bei und halte mich von Sünden frei. An diesem Tag (in dieser Nacht), ich bitte Dich, erleuchte, führe, schütze mich. Amen.